12.1.2022
Lösung zur Ausbildungsvergütung für Pflegestudentinnen auf den Weg bringen – Im Oktober letzten Jahres haben sich Pflegestudierende mit einem offenen Brief an die Berliner Politik gewandt: „Wir möchten die berufliche Pflege bereichern und die Versorgungssituation verbessern. Jedoch geraten viele von uns unter enormen finanziellen Druck.“ – Die Hälfte der Studienzeit arbeiten sie in Vollzeit im pflegerischen Schichtdienst. Keine der geleisteten 2070 Pflichtstunden wird vergütet.
Aus der Antwort des Senates auf meine Kleine Anfrage über – Unbezahlte Praxiseinsätze von Pflegestudentinnen – „Die Vergütung innerhalb eines Studiums, … , ist im deutschen Hochschulsystem grundsätzlich wesensfremd.“ – Somit besteht kein gesetzlich geregelter Anspruch auf Ausbildungsvergütung der Studierenden.
Die Studierenden: „Wer kein Bafög bekommt und nicht von den Eltern unterstützt wird, ist gezwungen zusätzlich abends, nachts und an den Wochenenden arbeiten zu gehen, um Geld zum Überleben zu verdienen.“ Diese führt bei viele Studierenden zum Abbruch des Studium und Verlassen der Pflege. In einigen Jahrgängen nach einem Jahr bis zur Hälfte der Studierenden. Das in einer Zeit des demographischen Wandels und offenkundigen Pflegenotstandes.
Aus dem Hilferuf: „Wir lieben die Arbeit mit Menschen, uns liegt das Wohlergehen pflegebedürftiger Personen am Herzen. Für uns ist Pflege ein Traumberuf! Aber warum macht es uns die Politik so schwer, diesen Beruf zu erlernen? Wir wollen gegen den Pflegenotstand angehen und uns für die Gesellschaft engagieren. Doch unter diesen prekären Umständen wird es vielen von uns nicht länger möglich sein, dieses Ziel zu verfolgen.“
Für mich heißt das, wo Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten, muss die Regelungslücken geschlossen werden.
Koalitionsvereinbarung „MEHR FORTSCHRITT WAGEN“: „Die akademische Pflegeausbildung stärken wir gemeinsam mit den Ländern.“ – In Berlin können bis dahin landeseigene Unternehmen Ausbildungsvergütungen unbürokratisch anbieten und vertraglich vereinbaren.