Die Rahmenbedingungen für die Studierenden in der akademischen Pflegeausbildung sind derzeitig als schwierig einzuschätzen. Innerhalb der Regelstudienzeit von sieben Semestern sieht das Studium 4.600 Pflichtstunden vor. Davon sind mindestens 2.300 Stunden in praktischer Tätigkeit an ambulanten, akut- und langzeitstationären Pflegeeinrichtungen zu absolvieren, und damit verbringen sie fast die Hälfte in einer 40-Stunden-Woche im pflegerischen Schichtdienst.
Anders als für andere Auszubildende der Pflege- und Gesundheitsberufen erhalten Pflegestudierende keine Vergütung und müssen zusätzlich Semesterbeiträge aufbringen. Viele Studierende ohne Bafög und ohne elterliche Unterstützung sind darauf angewiesen, nach einer unbezahlten 40-Stunden-Woche noch nachts oder am Wochenende zu jobben. Das führt in manchen Jahrgängen bis zu 50% Abbrüchen des Studium.
Auch aufgrund der Zahlen des Deutschen Pflegerates, dass bundesweit rund 200 000 Pflegende fehlen, und der Empfehlung des Wissenschaftsrat die Quote von Pflegepersonen mit akademischer Ausbildung auf zehn Prozent anzuheben, braucht es eine angemessene Vergütung für die praktische Arbeit der Pflegestudierenden.
Die Gesetzesgrundlage zur Ausbildung bzw. zum Studium der Pflegeberufe ist das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) des Bundes, weshalb das Land Berlin keine Möglichkeiten hat diese Regelungslücke eigenständig zu schließen. Darum haben wir die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung – „Die akademische Pflegeausbildung stärken wir gemeinsam mit den Ländern. Dort, wo Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten, schließen wir Regelungslücken.“ – mit der Bundesratsinitiative unterstützt.