23.08.2022
Energiekostensteigerung, Lebensmittelpreisanhebung und die berechtigte tarifliche Entlohnung des Pflegepersonal kommen zeitgleich zusammen. Aber welche Auswirkungen haben die erheblichen Erhöhungen auf pflegbedürftige Menschen, ihre Angehörigen und die ambulante und stationäre Pflege? Dazu habe ich den Senat in einer Kleinen Anfrage um Auskunft gebeten.
Mit Stand 24.08.2022 liegen dem Senat 111 Anträge vor, bei denen in einem Fall die gewichtete Steigerung bei 251,53 € monatlich liegt. Laut Statistik (2019) gibt es in Berlin 399 Pflegeheime. Da die Pflegeeinrichtungen ab 01.09.22 „tarifgebunden“ sind, müssen weitaus mehr Pflegeheime neue Vergütungen vereinbaren.
In dieser schwierigen Lage habe ich gefragt, in welcher Weise der Senat einrichtungsbezogene finanzielle Unterstützung wegen der steigenden Energiekosten, z.B. in Form eines Energiegeldes plant. Die zuständige Senatsverwaltung erläutert, dass die gestiegenen Energiekosten in stationären Pflegeinrichtungen unter die Betriebskosten fallen. Sie werden in der Pflegesatzverhandlung anteilig auf den Pflegesatz und das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung aufgeteilt. Das Land Berlin setzt sich gegenüber der Bundesregierung für die Entlastung der Pflegebedürftigen durch höhere Sachleistungen und Entlastung der Entgelte von Kosten der Behandlungspflege und von den Ausbildungsumlagen ein. Ein Einsatz von Landesmitteln ist nicht geplant.
Der Senat sagt, dass Investitionsentgelte von der Umsetzung des Tariftreuegesetzes zum 1.9.2022 und der Energiepreisentwicklungen nicht betroffen sind. Das ist richtig, wenn die derzeitigen Steigerungen von den Kostenträgern refinanziert werden. Im anderen Fall besteht die Gefahr, dass sich Pflegeeinrichtungen Fehlbeträge mit Investitionskosten ausgleichen lassen.
Mein Vorschlag ist ein „Energiegeld“, das an die Selbstverpflichtung auf eine Erhöhung der Investitionskostenzuschläge zu verzichten, gebunden ist.
Schriftliche Anfrage: Drucksache 19/13005